Einblicke - EU-Batterieverordnung (BattDG): Fristen zur Offenlegung der chemischen Zusammensetzung

Batterie- und EV-Hersteller müssen gefährliche Stoffe und CO2-Fußabdruck fristgerecht deklarieren. Hier ist der BattDG-Zeitplan und wie IUCLID Ihnen bei der Compliance hilft.

· Svetlana Galakhova · 3 Min. Lesezeit
EU-Batterieverordnung (BattDG): Fristen zur Offenlegung der chemischen Zusammensetzung

Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542, in Deutschland durch das BattDG — das nationale Batteriegesetz — umgesetzt) zieht eine ganz neue Gruppe von Unternehmen in die Pflicht zur chemischen Offenlegung. Wenn Sie Batterien in der EU herstellen, importieren oder in Verkehr bringen — von tragbaren Zellen bis zu Antriebsbatterien für E-Fahrzeuge —, müssen Sie nun deklarieren, was darin enthalten ist, und es zunehmend auch nachweisen. Hier sind der Zeitplan und wie ein IUCLID-basierter Arbeitsablauf hilft.

Warum Batteriehersteller plötzlich chemische Compliance betrifft

Jahrelang waren REACH und CLP das Thema „der Chemieunternehmen". Die Batterieverordnung ändert das: Sie behandelt die Batteriezusammensetzung als regulierte chemische Daten. Sie müssen gefährliche Stoffe offenlegen, einen CO2-Fußabdruck deklarieren und — bald — detaillierte Zusammensetzungsdaten über einen digitalen Batteriepass verfügbar machen. Vieles davon sind dieselben stoffbezogenen Informationen, für deren Verwaltung IUCLID geschaffen wurde.

Die entscheidenden Fristen

DatumAnforderungWen es betrifft
Feb. 2025Stoffbeschränkungen geltenAlle Batteriehersteller — beschränkte/gefährliche Stoffe deklarieren
Aug. 2025CO2-Fußabdruck-DeklarationHersteller von EV-Batterien
Feb. 2027Digitaler Batteriepass verpflichtendVollständige Rückverfolgbarkeit der chemischen Zusammensetzung
Aug. 2028Deklaration des RezyklatanteilsZusammensetzungsdaten zur Verfolgung des Rezyklatanteils nötig
2031Mindestziele für RezyklatanteilVerpflichtende Schwellenwerte für Rezyklatanteil

Das Muster ist klar: Die Offenlegungspflichten verschärfen sich bis 2031 jedes Jahr, und jeder Schritt erfordert strukturierte, belastbare chemische Daten als Grundlage.

Was Sie tatsächlich vorlegen müssen

  1. Ein Stoffinventar pro Batterie- / Zellchemie — was enthalten ist, in welcher Konzentration und ob es beschränkt oder gefährlich ist.
  2. Deklarationen gefährlicher Stoffe im Einklang mit der CLP-Einstufung.
  3. CO2-Fußabdruck-Daten, an Materialien gebunden (zuerst für EV-Batterien).
  4. Pass-fähige Zusammensetzungsdaten, die vor der Frist 2027 in strukturierter, maschinenlesbarer Form exportiert werden können.

Tabellenkalkulationen skalieren dafür nicht und überstehen kein Audit. Sie brauchen ein strukturiertes Stoffdatensystem.

Wie IUCLID hineinpasst

IUCLID ist der EU-Standard für strukturierte Stoff- und Gemischdaten — genau die Form, die die Batterieverordnung zunehmend verlangt. Der Einsatz von IUCLID (mit CHESAR für die Sicherheitsbewertung und der QSAR Toolbox zum Schließen von Datenlücken) ermöglicht Ihnen:

  • Einen einzigen strukturierten Datensatz pro Stoff und Chemie zu pflegen, wiederverwendbar über alle Deklarationen hinweg.
  • Im Einklang mit der CLP-Einstufung zu bleiben, während neue Gefahrenklassen gelten (siehe unseren Beitrag zu den CLP-2026-Gefahrenklassen).
  • Strukturierte Daten zu exportieren, um nachgelagerte Pass- und Offenlegungssysteme zu speisen, statt sie neu einzugeben.

Loslegen ohne IT-Projekt

Der Haken für Batterie- und Elektronikunternehmen ist, dass die meisten keine IUCLID-Infrastruktur haben — und der Aufbau von Servern, Datenbanken und einem Upgrade-Prozess ist selbst ein Projekt, genau dann, wenn die Fristen kommen. Verwaltetes Cloud-Hosting erspart das. Bei 4chems.com erhalten Sie eine sofort einsatzbereite, stets aktuelle Umgebung aus IUCLID, CHESAR und QSAR Toolbox in der EU, DSGVO-konform und ohne Installation.

Steht bei Ihnen die Batteriepass-Frist 2027 an? Sprechen Sie mit einem Experten, und wir helfen Ihnen, einen konformen Stoffdaten-Workflow einzurichten, bevor es ernst wird.

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