Einblicke - REACH-Dossiers bis zur Frist 2027 vorbereiten: eine Roadmap

2027 gibt es keine REACH-Registrierungsfrist. Es gibt das Prüfziel der ECHA für 2027 und fünf echte Termine davor. Eine Schritt-für-Schritt-Roadmap.

· Svetlana Galakhova · 7 Min. Lesezeit

Kurzfassung: Unter REACH gibt es 2027 keine Registrierungsfrist für Unternehmen. Die letzte Registrierungsfrist endete am 31. Mai 2018. 2027 ist ein Ziel der ECHA selbst: Bis dahin will sie alle Registrierungen im Mengenband 1–100 Tonnen pro Jahr gesichtet haben. Zur Vorbereitung gehört deshalb, bestehende Dossiers zu aktualisieren, bevor die ECHA sie prüft, und fünf echte Termine bis Mitte 2027 einzuplanen: den 1. November 2026 (CLP), den 31. Dezember 2026 (KKDİK in der Türkei), das neue Format von IUCLID 6 v10, den 5. Februar 2027 (KMU-Prüfung) und das Support-Ende von Chesar 3 um Mitte 2027.

Was hinter der „Frist 2027“ steckt

2019 haben sich die Europäische Kommission und die ECHA verpflichtet, alle REACH-Registrierungen zu sichten: Registrierungen über 100 t/a bis 2023, Registrierungen im Band 1–100 t/a bis 2027. Die Sichtung (Screening) entscheidet, welche Dossiers in eine Konformitätsprüfung (Compliance Check) gehen. Eine Konformitätsprüfung endet mit einer Entscheidung, die dem Registranten vorgibt, welche Daten er bis wann nachliefern muss.

Der Termin 2027 gehört also der ECHA, die Arbeit daraus landet bei den Registranten und ihren Beratern. Der Fünfjahresbericht der ECHA zu REACH und CLP vom Juni 2026 zeigt, wohin sich der Aufwand verlagert hat: Von 2021 bis 2025 gingen 18.911 Erstregistrierungen und 45.189 Dossier-Aktualisierungen ein. Die Registrierungsphase ist vorbei. Der Großteil der Arbeit besteht heute darin, bestehende Dossiers aktuell zu halten.

Verbreitet ist außerdem die Annahme, „REACH 2.0“ werde die Regeln vor 2027 ändern. Das wird nicht passieren. Die Folgenabschätzung der Kommission erhielt im Herbst 2025 eine negative Stellungnahme des Ausschusses für Regulierungskontrolle (Regulatory Scrutiny Board), und die umfassende Revision wurde inzwischen zugunsten engerer Vereinfachungsmaßnahmen auf Eis gelegt. Planen Sie mit der geltenden Verordnung.

Die echten Termine im Überblick

DatumWas passiertWen es betrifft
Seit 5.11.2025Standardgebühren unter REACH um 19,5 % erhöht (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2067); KMU-Gebühren unverändertGroße Unternehmen bei Registrierung oder Update
Seit 27.04.2026IUCLID 6 v10 mit neuem Datenformat (aktueller Patch: 10.0.3)Alle, die Dossiers erstellen
Seit 2.06.2026Neue Chesar Platform der ECHA verfügbar; Chesar 3 wird noch etwa ein Jahr unterstütztRegistranten mit Stoffsicherheitsbericht
1.11.2026Neue CLP-Gefahrenklassen (Delegierte Verordnung (EU) 2023/707) gelten für bereits vermarktete StoffeStofflieferanten in der EU
31.12.2026Erste KKDİK-Registrierungsfrist in der Türkei≥1.000 t/a; Gewässergefährdung ≥100 t/a; CMR ≥1 t/a
5.02.2027Die ECHA prüft den KMU-Status vor der Einreichung statt danachKMU-Registranten
~Mitte 2027Support-Ende für Chesar 3Alle, die Stoffsicherheitsberichte noch in Chesar 3 erstellen
2027Die ECHA schließt die Sichtung des Bands 1–100 t/a abRegistranten in diesem Band

Die Roadmap, Schritt für Schritt

1. Portfolio erfassen und veraltete Dossiers finden

Erfassen Sie alle Registrierungen, die Sie oder Ihre Kunden halten, mit Mengenband, Datum der letzten Aktualisierung und der IUCLID-Version, in der das Dossier zuletzt bearbeitet wurde. Dossiers im Band 1–100 t/a, die seit 2018 nicht angefasst wurden, erreicht die Sichtung der ECHA zuerst. Typische Anlässe für ein Update, das nie gemacht wurde: ein Wechsel des Mengenbands, eine neue Verwendung, neue Gefahreninformationen, eine harmonisierte Einstufung, die nach der Registrierung beschlossen wurde.

2. Die CLP-Lücke vor dem 1. November 2026 schließen

Die sechs Gefahrenklassen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 (ED HH, ED ENV, PBT, vPvB, PMT, vPvM) gelten ab dem 1. November 2026 auch für Stoffe, die bereits auf dem Markt waren. Wo eine neue Klasse greift, müssen die Einstufung im IUCLID-Dossier und die C&L-Meldung mitgeändert werden. Erledigen Sie das vor der allgemeinen Update-Welle, denn die Einstufung fließt in den Rest des Dossiers ein. Details: CLP 2026: Neue Gefahrenklassen.

3. Alle Umgebungen auf IUCLID 6 v10 bringen

Version 10.0.0 vom 27. April 2026 hat ein neues Format eingeführt. Stellen Sie vor einer Update-Welle sicher, dass jede IUCLID-Instanz, jedes Skript und jede Integration, die Ihre Dossiers liest oder schreibt, auf v10 läuft. Für Berater gehören dazu auch Kunden, die eigene Installationen betreiben und Ihnen Exporte schicken. Dass ein Dossier in einer älteren Version die Validierung besteht, sagt nichts darüber, ob es sie in der aktuellen besteht.

4. Die Türkei vor dem 31. Dezember 2026 klären

Wenn Ihre Kunden in die Türkei liefern: Die erste KKDİK-Frist umfasst Stoffe ab 1.000 t/a, Stoffe mit der Einstufung Aquatic Acute 1 oder Aquatic Chronic 1 ab 100 t/a sowie CMR-Stoffe der Kategorie 1A/1B ab 1 t/a. Die nächsten Fristen sind der 31. Dezember 2028 (100–1.000 t/a) und der 31. Dezember 2030 (1–100 t/a). KKDİK arbeitet mit IUCLID-6-Dateien, deshalb werden alte IUCLID-5-Daten immer wieder zum Problem: Ihre IUCLID-5-Datei passt nicht ins KKS.

5. KMU-Kunden vor dem 5. Februar 2027 prüfen lassen

Mit derselben Durchführungsverordnung (EU) 2025/2067 stellt die ECHA von einer nachträglichen auf eine vorherige Prüfung des KMU-Status um. Ab dem 5. Februar 2027 muss ein KMU die Prüfung mindestens zwei Monate vor der geplanten Einreichung beantragen. Die ECHA hat zwei Monate Zeit für die Entscheidung, der bestätigte Status gilt drei Jahre. Für einen KMU-Kunden mit einem Update im Frühjahr 2027 gehört der Antrag in die Planung dieses Jahres.

6. Stoffsicherheitsberichte auf die Chesar Platform umstellen

Die ECHA hat am 2. Juni 2026 die erste Version der Chesar Platform veröffentlicht. Sie vereint Chesar und EUSES und läuft in den ECHA Cloud Services. Chesar 3 wird noch etwa ein Jahr unterstützt. Die erste Version deckt „einfache“ Stoffe ab, die anhand eines einzigen Satzes von Stoffeigenschaften bewertet werden; Mehrkomponentenstoffe und UVCB-Stoffe müssen vorerst unter Umständen in Chesar 3 bleiben. Prüfen Sie die aktuelle Empfehlung der ECHA, welches Werkzeug für offizielle Einreichungen zu verwenden ist, und erproben Sie einen Stoffsicherheitsbericht auf der Platform, bevor der Support für Chesar 3 endet.

7. Die höheren Gebühren einplanen

Die Standardgebühren unter REACH sind seit dem 5. November 2025 um 19,5 % gestiegen, entsprechend der kumulierten Inflation 2021–2023. Die KMU-Gebühren wurden nicht angepasst. Plant ein großes Unternehmen für 2027 einen Wechsel des Mengenbands oder mehrere Dossier-Updates, gehört die Erhöhung ins Budget dieses Jahres.

Wo Berater tatsächlich Zeit verlieren

Für eine Beratung mit 10 oder 15 Kunden ist selten die Dateneingabe in IUCLID der langsame Teil. Drei Schritte wiederholen sich bei jedem Dossier und jedem Kunden:

  • Prüfung. Die Konsistenz zwischen Abschnitten (passt die Einstufung zu den Endpunktdaten, passen die Verwendungen zu den Expositionsszenarien) wird geprüft, indem man Abschnitte nebeneinander liest. In diesem Schritt überleben die Fehler, die dann die ECHA findet.
  • Einreichung. Export aus IUCLID, Upload in REACH-IT und Nachverfolgung des Einreichungsberichts (Submission Report) sind Handarbeit pro Dossier.
  • Der Stoffsicherheitsbericht. Er entsteht in einem separaten Werkzeug, und Daten werden zwischen Chesar und IUCLID kopiert.

Genau dafür ist 4chems gebaut. Unsere in der EU gehostete Umgebung betreibt IUCLID, CHESAR, die IIP und die QSAR Toolbox nebeneinander und wird wenige Tage nach jeder ECHA-Veröffentlichung aktualisiert. Das zählt in einem Jahr mit neuem IUCLID-Format und neuem Chesar. Der IUCLID AI Observer prüft ein Dossier auf abschnittsübergreifende Fehler, die der Validierungsassistent (Validation Assistant) nicht meldet. Eine Konsistenzprüfung, die von Hand etwa vier Stunden dauert, braucht damit unter zehn Minuten. Über jede Änderung entscheidet ein Mensch. Die System-zu-System-Einreichung an REACH-IT ersetzt den manuellen Upload.

Häufige Fragen

Gibt es 2027 eine REACH-Registrierungsfrist?

Nein. Die letzte REACH-Registrierungsfrist war der 31. Mai 2018. 2027 ist das Jahr, bis zu dem die ECHA alle Registrierungen im Band 1–100 t/a gesichtet haben will. Registranten müssen ihre Dossiers jederzeit aktuell halten, nicht nur vor einer Frist.

Ändert die REACH-Revision („REACH 2.0“), was ich vor 2027 tun muss?

Nach aktuellem Stand nicht. Die umfassende Revision wurde nach der negativen Stellungnahme des Ausschusses für Regulierungskontrolle 2025 auf Eis gelegt. Planen Sie mit der geltenden Verordnung und den Terminen aus der Tabelle oben.

Welche Dossiers sollten zuerst aktualisiert werden?

Beginnen Sie mit Dossiers, bei denen sich seit dem letzten Update etwas geändert hat: eine neue harmonisierte Einstufung, eine neue CLP-Gefahrenklasse nach 2023/707, ein anderes Mengenband oder neue Verwendungen. Danach folgen Dossiers im Band 1–100 t/a, die seit 2018 nicht bearbeitet wurden.

Wie stark sind die ECHA-Gebühren gestiegen?

Die Standardgebühren unter REACH sind seit dem 5. November 2025 nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2067 um 19,5 % gestiegen. Die Gebühren für KMU wurden nicht erhöht.

Kann ich Chesar 3 noch verwenden?

Ja, nach dem Start der Chesar Platform am 2. Juni 2026 noch etwa ein Jahr. Prüfen Sie die Empfehlung der ECHA, welches Werkzeug für offizielle Einreichungen gilt, und testen Sie die Platform mit Ihren Stoffen, bevor der Support für Chesar 3 endet.


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