BattDG

EU-Batterieverordnung (BattDG): Fristen zur Offenlegung der chemischen Zusammensetzung
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542, in Deutschland durch das BattDG — das nationale Batteriegesetz — umgesetzt) zieht eine ganz neue Gruppe von Unternehmen in die Pflicht zur chemischen Offenlegung. Wenn Sie Batterien in der EU herstellen, importieren oder in Verkehr bringen — von tragbaren Zellen bis zu Antriebsbatterien für E-Fahrzeuge —, müssen Sie nun deklarieren, was darin enthalten ist, und es zunehmend auch nachweisen. Hier sind der Zeitplan und wie ein IUCLID-basierter Arbeitsablauf hilft.
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