Drinking-Water

So bereiten Sie einen DWD-Positivlisten-Antrag in IUCLID vor
Um einen Stoff in die Europäischen Positivlisten der Trinkwasserrichtlinie (DWD) aufnehmen, dort ändern oder daraus streichen zu lassen, reichen Sie bei der ECHA zuerst eine Absichtserklärung (Notification of Intention) ein und dann, innerhalb von 12 Monaten, den vollständigen Antrag. Beides sind IUCLID-Dossiers. Absichtserklärungen nimmt das ECHA Industry Portal seit dem 5. Januar 2026 an, Anträge ab dem 4. Januar 2027. Die ECHA erhebt für beides keine Gebühr. Die Kosten stecken in den Daten: Identität, Zusammensetzung, Migration und Toxikologie, Abschnitt für Abschnitt in IUCLID erfasst.
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