IUCLID

EU-Batterieverordnung (BattDG): Fristen zur Offenlegung der chemischen Zusammensetzung

EU-Batterieverordnung (BattDG): Fristen zur Offenlegung der chemischen Zusammensetzung

Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542, in Deutschland durch das BattDG — das nationale Batteriegesetz — umgesetzt) zieht eine ganz neue Gruppe von Unternehmen in die Pflicht zur chemischen Offenlegung. Wenn Sie Batterien in der EU herstellen, importieren oder in Verkehr bringen — von tragbaren Zellen bis zu Antriebsbatterien für E-Fahrzeuge —, müssen Sie nun deklarieren, was darin enthalten ist, und es zunehmend auch nachweisen. Hier sind der Zeitplan und wie ein IUCLID-basierter Arbeitsablauf hilft.

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Migration von selbst gehostetem IUCLID in die Cloud: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

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IUCLID auf dem eigenen Server zu betreiben, war zu Beginn sinnvoll. Doch lokale Installationen verursachen stillschweigend Kosten: Java- und Datenbankwartung, manuelle ECHA-Upgrades 2- bis 4-mal pro Jahr, Backup-Verwaltung und das Risiko, kurz vor einer Einreichungsfrist nicht mehr dem aktuellen Format zu entsprechen. Der Wechsel zu verwaltetem Cloud-Hosting nimmt Ihnen diese Last ab — und eine saubere Migration verliert keine Ihrer Daten. Hier ist der Weg, den wir nutzen.

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CLP 2026: Neue Gefahrenklassen und ihre Bedeutung für Ihre IUCLID-Dossiers

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Die revidierte CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) bringt die größte Änderung der EU-Gefahreneinstufung seit Jahren. Neue Gefahrenklassen treten in Kraft, und sie wirken sich direkt darauf aus, wie Sie Stoffe einstufen und Ihre IUCLID-Dossiers aufbauen. Wenn Sie Chemikalien in der EU registrieren oder liefern, sollten Sie 2026 Folgendes wissen — und tun.

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